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Freispruch bei:

Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

 

Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte beschuldigt.

Hintergrund war der, dass er sich während der Corona-Zeit mit Freunden, unter Verstoß gegen die Corona-Verordnung, in der Dortmunder Innenstadt getroffen hatte. Er wurde von Polizeibeamten erspäht, die auf der Suche nach dem Täter eines Raubes waren.

In der Vorstellung, er würde jetzt wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung ein Ordnungsgeld zahlen müssen, flüchtete der Mandant. Zwei Polizeibeamte nahmen die Verfolgung auf. Nach den Angaben des Mandanten stellte er sich den Polizeibeamten, als er merkte, dass ein weiteres Weglaufen hoffnungslos war. Das weitere Geschehen schildert der Mandant wie folgt:

„Ich wurde zu Boden geschmissen. Mir wurden Handschellen angelegt, die deutlich zu eng waren. An den Handschellen wurde ich hochgerissen. Ich wurde mehrfach geschlagen, zum Streifenwagen verbracht und dort mit dem Kopf auf die Motorhaube geschlagen.“

Lichtbilder des Mandanten sind durchaus geeignet, diese Schilderung zu bestätigen. Der Mandant erstattete parallel Anzeige gegen die Polizeibeamten wegen Körperverletzung. Diese Anzeige wurde mangels Tatverdacht eingestellt.

Der Mandant beauftragte mich mit seiner Verteidigung vor dem Dortmunder Amtsgericht. Obwohl – zugegebenermaßen – hier eine Freispruchverteidigung nach Aktenlage zumindest nicht viel Aussicht auf Erfolg hatte, haben der Mandant und ich uns dennoch entschlossen, eine Freispruchverteidigung einzuschlagen. Der Mandant schilderte obiges Geschehen dem Dortmunder Amtsgericht. Die als Zeugen gehörten Polizeibeamten konnten weder schlüssig noch widerspruchsfrei das Geschehen wiedergeben.

Der Mandant wurde freigesprochen.

 

Dieter Axmann
Rechtsanwalt Strafrecht Dortmund

 

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