Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung betreibt die Steuerfahndung. In Nordrhein-Westfalen sind zur Verfolgung von Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten spezielle Steuerfahndungsstellen in Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung eingerichtet. Steuerhinterziehung ist strafbar. Es drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe. Steuerstraftaten sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die Abgabenordnung unterscheidet jedoch zwischen dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO und der sogenannten leichtfertigen Verkürzung von Steuern gem. § 380 AO. Bei der leichtfertigen Verkürzung von Steuern handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann auch mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Abgrenzungsproblematik zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ist oftmals äußerst schwierig. Um hier für den Betroffenen die bestmögliche Art der Bewertung des Sachverhalts zu erreichen, ist es unumgänglich, bereits dann, wenn der Betroffene sich mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung oder auch Steuerverkürzung konfrontiert sieht, einen im Bereich der Abgabenordnung, Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit der Betreuung der Angelegenheit zu beauftragen. Rechtsanwalt Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und steht Ihnen als qualifizierter und erfahrener Rechtsanwalt im Bereich der Abgabenordnung gerne zur Verfügung.
Die Beamten der Steuerfahndung haben weitgehendes Zugriffsrecht auf Daten des Steuerpflichtigen, auch bei anderen Stellen. Auch Kreditinstitute sind zur Auskunft und Vorlage von Unterlagen verpflichtet. Die Hausdurchsuchung durch den Steuerfahnder stellt eine starke psychische Belastung für die Betroffenen dar. Da die Steuerfahndung im Regelfall überraschend vor der Tür steht, sind die Betroffenen mit der Situation oft überfordert. Als im Steuerstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund bin ich imstande, den Steuerfahndungsbeamten auf Augenhöhe gegenüberzutreten und Waffengleichheit zu schaffen. Wichtig ist es einen klaren Kopf zu behalten und schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht sowie auch einen im Steuerstrafrecht qualifizierten Rechtsanwalt einzuschalten. Damit Fehler verhindert und die Tätigkeiten des Steuerfahnders vor Ort überprüft werden können, stehe ich als im Steuerstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite.
Die Beamten der Steuerfahndung nehmen Beschlagnahmungen und Durchsuchungen vor. Darüber hinaus haben sie auch das Recht zur Durchsicht der Papiere nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Als im Steuerstrafrecht kompetenter Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund kann ich in einem Steuerstrafrechtsverfahren mit Ihnen gemeinsam eine wirksame Verteidigungsstrategie erarbeiten. Die einschneidenden strafrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen in einem Steuerstrafverfahren machen den Beistand durch einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Verteidiger unerlässlich. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich meinen Mandanten auch im Steuerstrafrecht wirksam über das gesamte Verfahren hin als Verteidiger zur Seite.
Aufgrund der besonderen Machtfülle der Steuerfahndung ist die frühestmögliche Einschaltung eines erfahrenen Anwalts unerlässlich. Spätestens wenn Sie sich mit der Steuerfahndung konfrontiert sehen, sollten Sie keinen Moment mehr zögern und sofort einen Strafverteidiger hinzuziehen.
Als im Steuerstrafrecht qualifizierter und routinierter Fachanwalt für Strafrecht wahre ich Ihre Rechte gegenüber der Steuerfahndung. Auch unterstütze ich Sie bei der Stellung von Selbstanzeigen, die nach wie vor eine Methode der Strafbefreiung darstellen.
Sollten Sie in das Visier der Steuerfahndung geraten sein oder ist die Steuerfahndung womöglich bereits vor Ort und hat mit der Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume begonnen, sollten Sie schnellstmöglich Rechtsanwalt Axmann als Fachanwalt für Strafrecht und im Steuerstrafrecht qualifizierten Rechtsanwalt kontaktieren.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Fachanwalt Strafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!