Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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In Deutschland gibt es keine gesetzliche Definition von Wirtschaftskriminalität. Die "klassischen" Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue sind im Wirtschaftsstrafrecht immer wieder zu prüfende Strafvorschriften.
Relevante Rechtsnormen sind auch die Abgabenordnung, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Geldwäschegesetz und das Wertpapiergesetz.
Häufig kommt es bei Wirtschaftsstrafsachen zu Durchsuchungen der Geschäftsräume und Sicherstellung der Beweismittel wie EDV, Software und vorliegender Datenbestände. Diese Eingriffe haben oftmals schwerwiegende Folgen auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.
In Wirtschaftsstrafsachen lassen sich die mit Strafverfolgung einhergehenden Störungen in dem Ablauf eines Betriebes durch geschickte Verteidigungsstrategie gering halten, bis ganz vermeiden.
Ein erfahrener Strafverteidiger ist so früh wie möglich in das Wirtschaftsstrafverfahren zu involvieren.
Nur so kann eine effiziente Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Keinesfalls sollten Sie unüberlegte Aussagen machen.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Rechtsanwalt Strafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!