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Freispruch bei:

Vorwurf des schweren Diebstahls

 

Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft in Hagen des gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls angeklagt.

Die Hauptverhandlung fand über 3 Tage vor dem Amtsgericht in Hagen statt. Der Mandant bestritt von Anfang an auch in der Hauptverhandlung jegliche Form einer Tatbeteiligung. Durch eine Wahllichtbildvorlage war der Mandant zunächst im Rahmen des Ermittlungsverfahrens von dem geschädigten, bestohlenen Zeugen als Täter wiedererkannt worden.

Durch gezielte Befragung in der Hauptverhandlung konnte durch den Verteidiger herausgearbeitet werden, dass dieser Zeuge, so wie er das Tatgeschehen schilderte und von der Position, von der er es aus beobachtete, niemals die Möglichkeit gehabt hätte, den Täter zu erkennen. Ein Wiedererkennen des Mandanten als Täter war diesem Zeugen somit völlig unmöglich. Dies galt auch für die Wahllichtbildvorlage. Ein Freispruch war die notwendige Konsequenz.

 

Dieter Axmann
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