Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

Hohe Strasse 11
44139 Dortmund

Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420

NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975

kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de

Direktkontakt
E-Mail 0231 / 39603700 Anfahrt Kanzlei
Hohe Straße 11, 44139 Dortmund
0231 / 39603700
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de

Freispruch bei:

sexueller Übergriff; sexueller Nötigung; Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Kindern gem. §§ 176,177 StGB

 

Der Mandant wurde von seiner Stieftochter eines sexuellen Übergriffs; sexueller Nötigung; Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Kindern gem. §§ 176, 177 StGB beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte Anklage vor dem Landgericht Essen erhoben.

Im Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft bereits ein Glaubhaftigkeitsgutachten eingeholt. Der Mandant wurde von einem „namhaften“ Strafverteidiger aus Essen als Pflichtverteidiger vertreten. Dieser kündigte gegenüber dem Gericht eine geständige Einlassung im Hauptverhandlungstermin an. Diese Ankündigung hatte der Pflichtverteidiger schriftlich zu den Akten gereicht.

Als der Mandant von dieser Ankündigung erfuhr, wandte er sich an mich, mit der Aussage ich kann doch nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe.

Nach Prüfung des Gutachtens durch den Unterzeichner war sofort klar, dass hier ein mangelhaftes Gutachten vorlag. Eine entsprechende Stellungnahme eines weiteren Fachpsychologen der Aussagepsychologie wurde eingeholt. Diese Stellungnahme bestätigte die Auffassung des Unterzeichners, das Gutachten sei methodisch mangelhaft. So gewappnet ging es in den Hauptverhandlungstermin vor dem Landgericht Essen. Konfrontiert mit der Tatsache, dass das eingeholte Glaubhaftigkeitsgutachten nicht haltbar ist, zog es die Zeugin vor, zu schweigen. Dass der angeklagte Sachverhalt sich möglicherweise auch nicht zugetragen haben könnte, hätte sich auch dadurch beweisen lassen, dass diese Zeugin behauptete, der Mandant hätte sie im Sommer sexuell missbraucht und vergewaltigt und im selben Jahr zu Weihnachten jemand anderen beschuldigte und behauptete, Weihnachten entjungfert worden zu sein.

Der Mandant wurde von dem Landgericht Essen freigesprochen.

 

Dieter Axmann
Anwalt Strafrecht Dortmund

 

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

 Hohe Strasse 11
 44139 Dortmund

 0231 / 39603700
 0231 / 53314420

 kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
 www.rechtsanwalt-axmann.de

axma-drtm 2024-12-03 wid-129 drtm-bns 2024-12-03